Allgemeine
Geschäftsbedingungen
für Reisevermittlungsleistungen !
- Geltungsbereich
- Das Reisebüro wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in
der Homepage des Büros näher bezeichnet.
- Das Reisebüro tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich
als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen
(z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B.
Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten
Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die
Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern
erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt
direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des
Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw.
Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den
Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
- Für Buchungen ist der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den
sonstigen Leistungsträgern abgeschlossenen Verträge einschließlich
der Allgemeinen Reisebedingungen der Veranstalter oder sonstigen
Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro ist an den vermittelten
Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
- Anmeldung / Buchung / Reiseinformation
- Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich
oder auf elek-tronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit
der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro
verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm
und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
- Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den
Buchungsauftrag fünf Tage ab Anmeldung / Buchung gebunden.
- Die Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße
Vermittlung der Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über
Reiseleistungen durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer
weitergegeben werden, ist damit keine eigene Haftung oder
Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das Reisebüro übernimmt
insbesondere keine Haftung oder Garantie für den Reiseerfolg.
- Buchungsbestätigung
- Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die
sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
- Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene
Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit
zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger
auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
- Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post
oder per E-Mail als elek-tronisches Ticket übermittelt. In
Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der
Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung /
Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises.
Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor
Abflug entgegengenommen werden.
- Bei Pauschalreisen erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per
Post oder am Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise
auf der Buchungsbestätigung maßgeblich.
- Haftung des Reisebüros
- Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der
Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt
keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit
oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
- Das Reisebüro beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der
Leistungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.
- Umbuchungen / Rücktritt
- Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der
Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene
Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich
nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter
ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige
Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
- Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter
Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der
anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen
Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe
der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und
Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine
Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger
ist als die geltend gemachte Pauschale.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt
seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des
Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des
Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein
Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Reiseteilnehmer dem
Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl.
durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
- Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer
Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung
wird grundsätzlich eine Stornogebühr von € 150,00 pro Ticket
erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall
die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des
Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des
Ticketpreises ausmachen.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen
wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum
eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben.
Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen
Veranstalters geregelt.
- Reiseveranstalter können vertragliche Leistungen ändern oder von
diesen abweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung
der Interessen des Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind.
Zumutbarkeit ist immer dann gegeben, wenn der Anlass für die Änderung
auf Umstände zurückzuführen ist, die vom Veranstalter nicht
beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen, Kriegs- oder
kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische Anschläge,
Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse,
die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem
Hinweis auf die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das
Reisebüro von der Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu
erstatten. Im Übrigen gilt § 651 j BGB.
- Hinweis auf besondere Bestimmungen
- Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und
Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die
jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder
sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich
einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon
aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro
ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter
(Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro
gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für
Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen.
Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen,
selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des
Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände
einzustellen.
- Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im
Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens.
- Das Reisebüro hat keine gesonderte Aufklärungs- oder
Hinweispflicht für gesetzliche oder auf sonstige Weise
reglementierte Reisebedingungen bezüglich des Ziellandes oder
sonstiger Reiseumstände.
- Zahlungsverkehr
- Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig,
wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer
eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung
der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der
Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
- Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich
ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens
vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
- Zahlungen können erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
- Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der
Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können
Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen
werden.
- Storno-, Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
- Das Reisebüro erfüllt die ihm obliegende Leistung aus dem
Vermittlungsvertrag mit der Bereitstellung der Reiseunterlagen, wie
Flugscheine, Voucher u.a. in den Geschäftsräumen des Reisebüros.
Werden Dokumente vom Reisebüro an den Reiseteilnehmer versandt, trägt
dieser die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Aufgabe zur Post oder mit
der Übergabe an einen Überbringer.
- Verjährung
- Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der
Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer
Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindern war.
- Im Übrigen gelten § 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen
Bestimmungen.
- Sonstige Regeln
- Es gilt Deutsches Recht.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags
führt nicht zur Unwirksamkeit des Reisevertrages. Gleiches gilt für
die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Verhältnis zum
Vermittlungsvertrag.
- Für den Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgeblich,
soweit es sich um nicht gewerblich tätige Personen handelt. Bei
gewerblichen Kunden ist der Sitz des Veranstalters maßgeblich.
- Sofern keine Regelung im Vermittlungsverhältnis zum Reisebüro
oder in den einbezogenen Veranstalterverträgen eingreift, gelten im
Zweifel die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 651 a ff BGB.
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