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*Leistungen - Details - weitere Informationen gerne auf Anfrage
1) Eine Airline meldet Insolvenz an? Kein Problem für Sie. Sie bekommen die Kosten für das Flugticket bzw. die Anzahlung erstattet. Bei Insolvenz nach Reiseantritt entscheiden Sie, ob Sie einen neuen Rückflug oder den anteiligen Preis für den ausgefallenen Flug erstattet haben möchten. Sofern möglich, wird dann ggf. ein neuer Rückflug gebucht. Einige (exotische) Fluggesellschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (Mitteilung auf Anfrage).
2) Bei Umbuchung bis 30 Tage vor Antritt des ersten Fluges werden die Kosten bis zu maximal 200 Euro insgesamt und zwar ohne Nachweis eines versicherten Ereignisses zurück erstattet. Bei Umbuchungen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines neuen Jobs nach Arbeitslosigkeit werden jederzeit vor Reiseantritt die Umbuchungsgebühren sowie die Mehrkosten der verlegten Flüge erstattet. Sofern möglich, wird die Umbuchung organisiert.
3) Erreichen Sie Ihren gebuchten Anschlussflug nicht, da der Zubringerflug Verspätung hat, bekommen Sie die Kosten für neue Anschlussflüge bis zu 1.500 Euro erstattet. Voraussetzung: Die Mindest-Umsteigezeit wurde eingehalten. Sofern möglich, wird die Buchung der neuen Flüge übernommen. Sollte ein Anschlussflug erst am nächsten Tag möglich sein, werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bis zu insgesamt 200 Euro übernommen.